Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Containermiete, Schüttgutlieferung und Entsorgung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Containern, die Lieferung von Schüttgütern sowie Transport- und Entsorgungsleistungen zwischen der VEVANO GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kundinnen und Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Leistung zustande. Online-Anfragen über das Anfrageformular sind unverbindlich.
3. Stellplatz und Genehmigungen
Der Kunde stellt einen geeigneten, befestigten und frei zugänglichen Stellplatz zur Verfügung. Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich; diese kann auf Wunsch vom Anbieter beantragt werden.
Für Schäden am Untergrund, an Leitungen oder an Bewuchs, die durch das Abstellen an der vom Kunden gewünschten Stelle entstehen, haftet der Kunde.
4. Befüllung und Abfallarten
Container dürfen nur mit der vereinbarten Abfallart und maximal bis zur Oberkante befüllt werden. Schadstoffe, Asbest, Elektrogeräte, Batterien und Flüssigkeiten sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
Fehlbefüllungen führen zu Nachsortierung und Mehrkosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Standzeiten, Liefer- und Abholtermine
Vereinbarte Termine gelten als Zieltermine. Verzögerungen durch Witterung, Verkehrslage, behördliche Genehmigungen oder höhere Gewalt begründen keine Schadensersatzansprüche. Über Abweichungen informieren wir unverzüglich.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Abholung anhand der vereinbarten Pauschale bzw. des Wiegescheins. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der ausgewiesenen Frist zahlbar. Gewerbekunden können Sammelrechnungen vereinbaren.
7. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Kunde haftet während der Mietzeit für Verlust, Beschädigung und ordnungsgemäße Sicherung des Containers.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.